Potenzialerhebung in der außerklinischen Intensivpflege

Neuerungen und was sie bedeuten

Bei Patient:innen mit chronisch-fortschreitenden Erkrankungen oder irreversiblen Schädigungen sinkt in der Regel das Entwöhnungspotenzial von der Beatmung oder der Trachealkanüle im Laufe der Zeit.

Bisher war vor jeder Verordnung von außerklinischer Intensivpflege eine Potenzialerhebung verpflichtend. Eine Ausnahmeregelung nach § 5b der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) bestand nur für Bestandspatient:innen, die bereits vor dem 31.10.2023 in der außerklinischen Intensivpflege versorgt wurden. Die zunächst bis zum 30.06.2025 geschaffene Übergangsregelung (§ 5a AKI-RL) galt nur, wenn bereits ein Facharzt oder Fachärztin für die Potenzialerhebung gefunden wurde.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun eine dauerhafte Ausnahmeregelung von der verpflichtenden Potenzialerhebung beschlossen.

WAS IST NEU?

Patientenfälle vor dem 31. Oktober 2023

Bei Versicherten, deren AKI-Verordnung vor dem 31. Oktober 2023 begonnen hat, muss mindestens eine Potenzialerhebung bis zum 31. Oktober 2025 erfolgt sein. Gibt es keine Aussicht auf nachhaltige Besserung oder ist eine Dekanülierung oder Entwöhnung dauerhaft nicht möglich, ist eine AKI-Verordnung ohne neue Potenzialerhebung zulässig.

Patientenfälle bis zum 30. Juni 2025

  • Bei Versicherten, deren AKI-Verordnung vor dem 01.07.2025 begonnen hat, kann auf Wunsch des Patienten weiterhin eine Potenzialerhebung veranlasst werden. Der verordnende Arzt muss bei Anzeichen auf ein Entwöhnungspotenzial Maßnahmen einleiten – die AKI-Verordnung ist auch ohne Potenzialerhebung zulässig (vgl. § 5a).
  • Folgeverordnungen dürfen jedoch nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt werden (§ 7 Abs. 3).

Neue Patientenfälle ab dem 01. Juli 2025

  • Bei Versicherten, die erstmals ab dem 01.07.2025 eine AKI-Verordnung erhalten, ist die Potenzialerhebung verpflichtend vor jeder Verordnung durchzuführen – ohne Ausnahmen. Nach zweimaliger negativer Prüfung ist eine Folge-Verordnung ohne Erhebung für 12 Monate möglich.

Diese Neuerungen entlasten nicht nur Ärzt:innen und Angehörige, sondern schafft auch für die Pflegedienste mehr Planungssicherheit in der Versorgung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Casemanagement der Linimed Gruppe

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