Beratungsbesuch
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und klären die wichtigsten Fragen


Pflegeberatung und Beratungsbesuche
Die persönliche Pflegeberatung ist ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen als ambulanter Pflegedienst. Unsere geschulten Pflegeberaterinnen und -berater stehen Erkrankten und Angehörigen beratend zur Seite, um gemeinsam maßgeschneiderte Pflegekonzepte zu entwickeln, die auf Ihre individuelle Situation abgestimmt sind.
Gerne kommen wir für ein Beratungsgespräch in Ihr Zuhause oder wir empfangen Sie gerne in unseren Beratungsräumen. Wir bieten unsere Pflegeberatung in Neckarsulm und Umgebung an.
In Ihrem Beratungsbesuch informieren Sie umfassend über alle relevanten Themen – etwa zu Leistungen der Pflegeversicherung, finanziellen Fördermöglichkeiten oder konkreten Entlastungsangeboten im Alltag mit Pflegebedarf. Unser Anliegen ist es, Ihnen in allen Fragen rund um Pflege fachlich kompetent und menschlich zugewandt zu helfen, damit Sie sich gut informiert und unterstützt fühlen.



Unser kostenloses Beratungsangebot – für Pflegebedürftige und Angehörige
- Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI: Sobald Pflegegrad 2 vorliegt, sind regelmäßige Beratungsgespräche verpflichtend. Wir bieten diese für alle Betroffenen kostenlos an.
- Information zu Pflegeformen: Wir klären Sie über verschiedene Pflegeangebote auf – von der häuslichen Betreuung über alternative Wohnformen bis hin zu Pflege-Wohngemeinschaften. Auch dazu beraten wir Sie gerne individuell.
- Schulungen im häuslichen Umfeld für pflegende Angehörige: Wir besuchen Sie in Ihrer Wohnung und zeigen Ihnen vor Ort, wie Sie die Pflege Ihrer Liebsten bestmöglich umsetzen. Diese individuelle Anleitung ist für Sie kostenfrei.
- Hilfe bei Pflegeanträgen und Widersprüchen: Wir erklären Ihnen verständlich, wie Sie einen Antrag stellen, einen anderen Pflegegrad beantragen oder bei Ablehnung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich von uns kostenlos unterstützen.
- Weitere Fragen? Auch bei allen anderen Anliegen rund um das Thema Pflege stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wer ist zur Inanspruchnahme eines Beratungseinsatzes verpflichtet?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind laut § 37 Abs. 3 SGB XI dazu verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in der häuslichen Umgebung durchführen zu lassen.
Wie oft ist eine Pflegeberatung notwendig?
Die gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Pflegegrad 1
- Kein verpflichtender Einsatz. Dennoch können Sie freiwillig und kostenlos unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2
- Ein Beratungseinsatz alle sechs Monate ist vorgesehen. Buchen Sie sich einen Termin bei uns – kostenfrei.
Pflegegrad 3
- Ebenfalls halbjährlich ist ein Beratungsgespräch gesetzlich erforderlich. Wir übernehmen das kostenfrei für Sie.
Pflegegrad 4
- Alle drei Monate muss ein Beratungseinsatz stattfinden – insgesamt also vier Mal pro Jahr. Auch das übernehmen wir gerne. Kontaktieren Sie uns für einen kostenfreien Termin.
Pflegegrad 5
- Hier gelten dieselben Vorgaben wie bei Pflegegrad 4 – ein Vierteljahresrhythmus ist einzuhalten. Natürlich sind wir dafür Ihr Ansprechpartner und bieten Ihnen kostenfreie Termine an.
Was wird in einem Beratungseinsatz besprochen?
Im Rahmen unseres Besuchs klären wir gemeinsam mit Ihnen u. a. folgende Punkte:
- Wie ist der aktuelle Zustand der pflegebedürftigen Person?
- Wird die Pflege im erforderlichen Umfang gewährleistet?
- Besteht Bedarf an gesetzlicher Betreuung?
- Welche weiteren Leistungen stehen zur Verfügung, um die Versorgung zu erleichtern oder zu verbessern?
Kontakt & Termine für Pflegeberatung
