Ambulanter Pflegedienst

Unsere Hauskrankenpflege und Hauswirtschaft unterstützt Sie in Neckarsulm und Umgebung.

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Kieser Pflegedienst – Wir helfen, wo Hilfe benötigt wird.

Hauskrankenpflege & Hauswirtschaft

Unsere ambulante Hauskrankenpflege sowie unser ambulantes Hauswirtschaftsteam bieten Ihnen professionelle Unterstützung und Pflege in den eigenen vier Wänden an. Unsere geschulten Pflegekräfte stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir kümmern uns um Ihre individuellen Bedürfnisse und sorgen dafür, dass Sie sich wohl und gut versorgt fühlen. Wir sind die ganze Woche für Sie da.

Zusätzlich ist unser ambulanter Hauswirtschaftsdienst darauf ausgerichtet, Ihnen ein komfortables und sicheres Zuhause zu bieten. Wir verstehen Ihre Bedürfnisse und bieten Unterstützung bei der täglichen Hausarbeit, einschließlich Reinigung, Wäschepflege und Einkaufsunterstützung, an. Wir möchten dazu beitragen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohl und gepflegt fühlen, damit Sie Ihren Alltag in vollen Zügen genießen können.

Wer kann ambulant gepflegt werden?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.

Gemäß § 14 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) sind pflegebedürftig Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind und daher die Hilfe anderer benötigen. Dies betrifft Menschen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder die gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht eigenständig bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft bestehen, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mindestens den in § 15 SGB XI festgelegten Schweregrad erreichen.

Ambulante Pflegeleistungen werden in der gewohnten häuslichen Umgebung erbracht und sind im Sozialgesetzbuch XI und XII geregelt. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege und kann durch einen Pflegedienst, Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn erfolgen. Es gibt fünf Pflegegrade, die eine gerechte und individuelle Einstufung der Pflegebedürftigen ermöglichen. Bei der Begutachtung werden neben körperlichen Einschränkungen auch Einschränkungen in der Alltagskompetenz berücksichtigt.

Ihre Ansprechpartner:innen in der Hauskrankenpflege

Annette Müller
Pflegedienstleitung
Dominik Schuster
Stellvertretende Teamleitung Hauskrankenpflege

Ihre Ansprechpartner:innen im ambulanten Hauswirtschaftsdienst

Antonia Nikic
Hauswirtschaftsleitung aller Standorte
Zoi Tsimperidou
Stellvertretende Hauswirtschaftsleitung aller Standorte